Allgemeine Geschäftsbedingungen
Arbeitsnehmerüberlassung
- Die SI Personalservice GmbH ist Inhaberin der Erlaubnis vom 13.03.2018 nach § 1 Artikel 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Auf Verlangen des Auftraggebers ist die vorzuzeigen.
- Diese Vereinbarung beginnt mit dem ersten Tag der Überlassung und endet mit Ablauf des letzten Tages der Überlassung, ohne dass es einer Kündigung bedarf oder aber durch Kündigung. Die Vereinbarung kann mit einer Frist von einer Woche zum Wochenende gekündigt werden. Die Kündigung des Entleihers ist nur wirksam, wenn sie gegenüber der SI Personalservice GmbH ausgesprochen wird.
- Gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist die SI Personalservice GmbH Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers, mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Der Entleiher verpflichtet sich den Leiarbeitnehmer nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Arbeitszeitgrenzen zu beschäftigen. Soweit bei längeren Beschäftigungszeiten, Sonntagsarbeit oder Feiertagsarbeit die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes notwendig ist, hat der Entleiher diese zu erwirken. Die Leiharbeitnehmer werden im Entleihbetrieb organisatorisch eingegliedert und dürfen alle betrieblichen Einrichtungen zur Arbeitssicherheit ebenso in Anspruch nehmen, wie die Mitarbeiter des Entleihers. Benötigte Schutzkleidung, wie Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Arbeitshandschuhe usw. werden von der SI Personalservice GmbH zur Verfügung gestellt. Spezifische Schutzausrüstung, die an bestimmten Arbeitsplätzen erforderlich ist, werden vom Entleiher gestellt. Der Entleihe verpflichtet sich, den Leiharbeitnehmer nicht in Tätigkeitsbereichen einzusetzen, die nach geltenden Recht eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung voraussetzen, es sei denn, dass diese vorher ausdrücklich mit der SI Personalservice GmbH vereinbart worden ist. Die Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe, werden vom Entleiher sichergestellt. Der Entleiher verpflichtet sich der SI Personalservice GmbH einen Arbeitsunfall sofort zu melden. Ein meldepflichtiger Unfall ist gemeinsam zu untersuchen. Der Entleiher ist verpflichtet, sowohl der Berufsgenossenschaft, als auch der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft jeweils eine Ausfertigung der Unfallanzeige unaufgefordert zu übersenden. Zur Wahrnehmung seiner Arbeitspflichten wird der SI Personalservice GmbH innerhalb der Arbeitszeit jederzeit ein Zutrittsrecht zu den Arbeitsplätzen der Mitarbeiter eingeräumt.
- Nimmt der Leiharbeitnehmer seine Arbeit nicht auf oder setzt er sie nicht fort, ist die SI Personalservice GmbH bemüht eine Ersatzkraft zu stellen. Ist dies nicht möglich, wird die SI Personalservice GmbH von der Überlassungspflicht befreit. Wenn dem Entleiher die Leistungen des Leiharbeitnehmers nicht genügen und er der SI Personalservice GmbH während der ersten 4 Stunden nach Arbeitsantritt des Leiharbeitnehmers davon unterrichtet, wird ihm die SI Personalservice GmbH eine Ersatzkraft stellen. Ist dies nicht möglich, kann der Entleiher den Auftrag, abweichend von der Frist nach Punkt 2 mit sofortiger Wirkung kündigen.
- Alle Mitarbeiter der SI Personalservice GmbH haben sich vertraglich zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten des Entleihers verpflichtet.
- Der Leiharbeitnehmer legt dem Entleiher wöchentlich einen Zeitnachweis vor. Dieser ist von einem bevollmächtigten Vertreter des Entleihers zu prüfen und zu unterzeichnen.
- Die Höhe der Vergütung, die der Entleiher zu zahlten hat, richtet sich ausschließlich nach der vertraglich getroffenen Vereinbarung, unabhängig von der Vergütung zwischen der SI Personalservice GmbH und dem Leiharbeitnehmer
- Die Haftung von der SI Personalservice GmbH für das Handeln der Leiharbeitnehmer wird ausgeschlossen. Die SI Personalservice GmbH haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit bei der Auswahl des Leiharbeitnehmers. Der Entleiher kann gegenüber der SI Personalservice GmbH keine Ansprüche auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens, gleich aus welchen Rechtsgrund, geltend machen. Falls Dritte aus Anlass der Tätigkeit des Leiharbeitnehmers Ansprüche gegen die SI Personalservice GmbH und deren und deren Leiharbeitnehmer erheben, ist der Entleiher verpflichtet, die SI Personalservice GmbH und deren Leiharbeitnehmer freizustellen.
- Der Entleiher darf den Leiharbeitnehmer nicht mit Geld- oder Wertpapierangelegenheiten betrauen. Geschieht dies dennoch, liegt die Haftung ausschließlich beim Entleiher.
- Beanstandungen jeglicher Art sind sofort nach Freistellung, spätestens jedoch nach 4 Tagen nach Entstehung des die Beanstandungen begründeten Umstandes, schriftlich vorzubringen. Später angezeigte Beanstandungen sind ausgeschlossen. Im Falle rechtzeitig angezeigter und berechtigter Beanstandungen ist eine etwaige Haftung von der SI Personalservice GmbH auf Nachbesserung als solche unter Ausschluss aller sonstiger Ansprüche, namentlich solcher auf Schadensersatz, beschränkt.
- Die SI Personalservice GmbH weist darauf hin, dass alle notwendigen Daten EDV-mäßig erfasst, nach den Vorschriften gespeichert und im Rahmen dieses Vertrages weitergegeben werden.
- Rechnungen der SI Personalservice GmbH sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.
- Die Leiharbeitnehmer sind nicht zum Inkasso berechtigt.
- Befindet sich der Entleiher mit der Bezahlung der Rechnungen der SI Personalservice GmbH in Verzug oder bestehen begründete Zweifel an dieser Bonität, so ist die SI Personalservice GmbH berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und die Leiharbeitnehmer sofort abzuziehen.
Personalvermittlung
Bei Übernahme eines Mitarbeiters in ein Beschäftigungsverhältnis aus der Überlassung steht der SI Personalservice GmbH eine Vermittlungsprovision aufgrund des gleichzeitig mit dem Arbeitsnehmerüberlassungsvertrag geschlossenen Personalvermittlungsvertrages zu. Dies gilt unabhängig davon, ob das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses auf Initiative des Entleihers oder derjenigen des Leiharbeitnehmers beruht. Die genaue Höhe der Provision ist der dem Auftrag zugrundeliegenden Auftragsbestätigung zu entnehmen. Pro vollem Überlassungsmonat reduziert sich die Provision um 1/12. Die Vermittlungsprovision steht der SI Personalservice GmbH auch dann zu, wenn das Beschäftigungsverhältnis innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach der letzten Überlassung zustande kommt. Der Entleiher muss ansonsten den Gegenbeweis erbringen, dass die Überlassung für die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses nicht ursächlich war. Als Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis ist auch die Einstellung des Mitarbeiters in ein mit dem Entleiher rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen zu verstehen.
Allgemeine Vereinbarungen
Der Entleiher ist nicht berechtigt, gegenüber der SI Personalservice GmbH aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht gelten zu machen, es sei denn, dass der Gegenanspruch unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die SI Personalservice GmbH. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen erreichen oder ihm möglichst nahekommen.
Gerichtsstand ist Kaiserslautern